Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Websites: Was Sie jetzt wissen müssen

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08.01.2025

agg

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Websites: Was Sie jetzt wissen müssen

Digitale Barrierefreiheit ist nicht mehr nur ein Nice-to-have – mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wird sie zur Pflicht. Unternehmen, die Websites oder Apps betreiben, stehen jetzt in der Verantwortung, allen Nutzern uneingeschränkten Zugang zu bieten – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen.

In diesem Artikel erklären wir, was das Gesetz beinhaltet, warum es wichtig ist und wie Sie Ihre Website barrierefrei gestalten können.


Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wurde eingeführt, um die Richtlinie (EU) 2019/882, bekannt als European Accessibility Act (EAA), in nationales Recht umzusetzen. Ziel des Gesetzes ist es, Barrieren für Menschen mit Behinderungen in digitalen Produkten und Dienstleistungen abzubauen.

Mit dem Gesetz wird Barrierefreiheit bei Websites und mobilen Anwendungen ab dem Jahr 2025 in vielen Branchen zur gesetzlichen Verpflichtung. Es gilt insbesondere für:

• Online-Shops

• Banken und Finanzdienstleister

• Reiseanbieter

• E-Books und digitale Inhalte

• Unterhaltungselektronik mit digitaler Benutzeroberfläche

Warum ist das Gesetz wichtig?

Das BFSG stellt sicher, dass digitale Inhalte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Dies betrifft z. B. Menschen mit:

• Seh- oder Hörbehinderungen

• Motorischen Einschränkungen

• Kognitiven oder sprachlichen Barrieren

Das Gesetz fördert soziale Inklusion und schafft einen fairen Wettbewerb, indem es digitale Gleichberechtigung für alle Nutzer sicherstellt.


Welche Anforderungen stellt das BFSG an Websites?

Das Gesetz orientiert sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1). Diese Richtlinien definieren die technischen und gestalterischen Standards, um Websites barrierefrei zu gestalten.

Kernanforderungen des BFSG für Websites:

Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein, z. B. durch Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos und klare Kontraste.

Bedienbarkeit: Die Navigation muss sowohl per Maus als auch über Tastatur oder Screenreader möglich sein.

Verständlichkeit: Texte und Inhalte müssen leicht verständlich und klar strukturiert sein.

Robustheit: Inhalte müssen mit verschiedenen Assistenztechnologien wie Screenreadern kompatibel sein.

Technische Prüfungen und Standards

Für die Einhaltung des BFSG wird empfohlen, regelmäßig technische Prüfungen durchzuführen, z. B.:

• WCAG-Tests

• Usability-Tests mit Menschen mit Behinderungen

• Automatisierte Barrierefreiheitstools


Welche Fristen gelten für Unternehmen?

Das BFSG tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle neuen digitalen Angebote den Anforderungen entsprechen. Für bestehende Websites gibt es Übergangsfristen, die Unternehmen genug Zeit geben, notwendige Anpassungen vorzunehmen.


Welche Vorteile bringt barrierefreie Webentwicklung?

1. Größere Zielgruppe

Rund 16% der EU-Bevölkerung leben mit einer Behinderung. Eine barrierefreie Website erschließt diese Nutzergruppe und stärkt Ihre Marktpräsenz.

2. Bessere Benutzerfreundlichkeit für alle

Barrierefreiheit verbessert die Nutzererfahrung für alle Besucher. Klare Strukturen, intuitive Navigation und gut sichtbare Inhalte kommen jedem zugute.

3. Verbesserte Suchmaschinenoptimierung (SEO)

Barrierefreie Websites werden von Suchmaschinen bevorzugt, da sie gut strukturierte Inhalte und Meta-Daten enthalten. Das steigert Ihre Sichtbarkeit und Ihren Traffic.

4. Rechtliche Sicherheit

Mit einer barrierefreien Website vermeiden Sie potenzielle Bußgelder oder rechtliche Auseinandersetzungen.


Wie setzen Sie Barrierefreiheit um?

1. Analyse der aktuellen Website

Führen Sie einen Barrierefreiheitstest durch, um bestehende Schwachstellen zu identifizieren. Tools wie WAVE, axe DevTools oder Accessibility Insights sind hierfür ideal.

2. Implementierung der WCAG-Standards

Folgen Sie den Richtlinien der WCAG 2.1, um Inhalte zugänglicher zu machen. Dies umfasst:

• Alternativtexte für alle Bilder

• Verwendung von semantischem HTML für eine saubere Struktur

• Kontrastreicher Text und Farben

3. Einbindung von Experten

Professionelle Agenturen für barrierefreie Webentwicklung oder Accessibility Consultants können Ihnen bei der Umsetzung helfen.


Fazit

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Websites ist ein bedeutender Schritt hin zu mehr digitaler Inklusion. Unternehmen, die frühzeitig auf Barrierefreiheit setzen, profitieren von einer größeren Reichweite, besserer Nutzerfreundlichkeit und rechtlicher Sicherheit.

Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Website barrierefrei gestalten und die Anforderungen des BFSG umsetzen. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Beratung!

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