Neue EU-Pflichten ab September 2026: Gewährleistungslabel und GARAN-Label für Händler

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Ab dem 27. September 2026 gelten für alle Händler — ob stationär oder online — neue EU-Pflichten zur Kennzeichnung von Gewährleistung und Garantie. Zwei neue Labels kommen: das Gewährleistungslabel und das GARAN-Label. Wer jetzt nicht handelt, riskiert Abmahnungen.

Was ist das Gewährleistungslabel?

Das Gewährleistungslabel ist für alle Händler Pflicht, die Waren an Verbraucher verkaufen. Es informiert Käufer über ihre gesetzlichen Mängelansprüche — zum Beispiel, dass in der EU eine Gewährleistung von mindestens zwei Jahren gilt.

Basis ist die EU-Richtlinie 2024/825, die einheitliche Standards für alle Mitgliedsstaaten schafft.

Im stationären Handel muss das Label mindestens im A4-Format und in hervorgehobener Weise platziert werden — etwa als Wandplakat oder Acryl-Aufsteller an der Kasse. Online muss es gut sichtbar in der Produktdarstellung oder beim Checkout eingebunden sein.

Was muss auf das Gewährleistungslabel?

  • Hinweis auf gesetzliche Mindestgewährleistung (2 Jahre EU-weit)

  • Name und Anschrift des verkaufenden Händlers

  • Kontaktmöglichkeit für Mängelansprüche

Was ist das GARAN-Label?

Das GARAN-Label betrifft freiwillige Herstellergarantien. Es ist nur dann Pflicht, wenn eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie angeboten wird, die das gesamte Produkt abdeckt — und das für mehr als 24 Monate.

Kurz: Unter zwei Jahren Garantie — kein GARAN-Label nötig. Erst ab 25 Monaten Laufzeit greift die Pflicht. Das harmonisierte Design gilt EU-weit in allen Amtssprachen.

Was ändert sich für Online-Händler?

Im Online-Shop gelten die gleichen Kennzeichnungspflichten wie im stationären Handel. Das Gewährleistungslabel muss gut sichtbar eingebunden sein — per Download-Link, eingebettetem Bild oder im Checkout-Prozess.

Technisch bedeutet das für Shop-Betreiber konkrete Anpassungen:

  • Produktseiten-Templates überarbeiten

  • Standardisierte EU-Label-Grafiken einbinden

  • AGB und rechtliche Hinweise aktualisieren

  • Checkout-Flow auf Konformität prüfen

Recht auf Reparatur — noch ein Termin

Parallel dazu gilt ab dem 31. Juli 2026 das sogenannte 'Recht auf Reparatur': Händler und Hersteller müssen Verbrauchern Reparaturen zu angemessenen Bedingungen anbieten. Das ergänzt die neuen Label-Pflichten und erweitert die Verbraucherrechte im Gewährleistungsbereich zusätzlich.

Was Händler jetzt tun sollten

Der Stichtag 27. September 2026 ist näher als er scheint — wer früh startet, hat Zeit zum Testen:

  • Produktportfolio prüfen: Welche Artikel brauchen welches Label?

  • EU-Label-Vorlagen beschaffen (kostenfrei über Your Europe Portal)

  • Online-Shop-Templates anpassen und testen

  • Druckmaterialien für stationären Handel bestellen

  • Bei Unsicherheiten Rechtsberatung einholen

Die offiziellen Vorlagen gibt es kostenlos: Your Europe Portal (EU) — dort sind alle Sprachversionen verfügbar. Die rechtlich verbindlichen Label-Grafiken (Anhang I & II) finden sich direkt in der DVO (EU) 2025/1960 auf EUR-Lex.

Fazit

Das Gewährleistungslabel ist neu, aber die dahinterstehenden Verbraucherrechte sind es nicht. Die EU schafft jetzt einheitliche Transparenz — und klaren Handlungsbedarf für Händler. Online-Shops brauchen technische Anpassungen, stationäre Händler physische Materialien. Wer beides frühzeitig umsetzt, ist auf der sicheren Seite und vermeidet teure Abmahnungen.

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