
Ab dem 27. September 2026 gelten für alle Händler — ob stationär oder online — neue EU-Pflichten zur Kennzeichnung von Gewährleistung und Garantie. Zwei neue Labels kommen: das Gewährleistungslabel und das GARAN-Label. Wer jetzt nicht handelt, riskiert Abmahnungen.
Was ist das Gewährleistungslabel?
Das Gewährleistungslabel ist für alle Händler Pflicht, die Waren an Verbraucher verkaufen. Es informiert Käufer über ihre gesetzlichen Mängelansprüche — zum Beispiel, dass in der EU eine Gewährleistung von mindestens zwei Jahren gilt.
Basis ist die EU-Richtlinie 2024/825, die einheitliche Standards für alle Mitgliedsstaaten schafft.
Im stationären Handel muss das Label mindestens im A4-Format und in hervorgehobener Weise platziert werden — etwa als Wandplakat oder Acryl-Aufsteller an der Kasse. Online muss es gut sichtbar in der Produktdarstellung oder beim Checkout eingebunden sein.
Was muss auf das Gewährleistungslabel?
Hinweis auf gesetzliche Mindestgewährleistung (2 Jahre EU-weit)
Name und Anschrift des verkaufenden Händlers
Kontaktmöglichkeit für Mängelansprüche
Was ist das GARAN-Label?
Das GARAN-Label betrifft freiwillige Herstellergarantien. Es ist nur dann Pflicht, wenn eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie angeboten wird, die das gesamte Produkt abdeckt — und das für mehr als 24 Monate.
Kurz: Unter zwei Jahren Garantie — kein GARAN-Label nötig. Erst ab 25 Monaten Laufzeit greift die Pflicht. Das harmonisierte Design gilt EU-weit in allen Amtssprachen.
Was ändert sich für Online-Händler?
Im Online-Shop gelten die gleichen Kennzeichnungspflichten wie im stationären Handel. Das Gewährleistungslabel muss gut sichtbar eingebunden sein — per Download-Link, eingebettetem Bild oder im Checkout-Prozess.
Technisch bedeutet das für Shop-Betreiber konkrete Anpassungen:
Produktseiten-Templates überarbeiten
Standardisierte EU-Label-Grafiken einbinden
AGB und rechtliche Hinweise aktualisieren
Checkout-Flow auf Konformität prüfen
Recht auf Reparatur — noch ein Termin
Parallel dazu gilt ab dem 31. Juli 2026 das sogenannte 'Recht auf Reparatur': Händler und Hersteller müssen Verbrauchern Reparaturen zu angemessenen Bedingungen anbieten. Das ergänzt die neuen Label-Pflichten und erweitert die Verbraucherrechte im Gewährleistungsbereich zusätzlich.
Was Händler jetzt tun sollten
Der Stichtag 27. September 2026 ist näher als er scheint — wer früh startet, hat Zeit zum Testen:
Produktportfolio prüfen: Welche Artikel brauchen welches Label?
EU-Label-Vorlagen beschaffen (kostenfrei über Your Europe Portal)
Online-Shop-Templates anpassen und testen
Druckmaterialien für stationären Handel bestellen
Bei Unsicherheiten Rechtsberatung einholen
Die offiziellen Vorlagen gibt es kostenlos: Your Europe Portal (EU) — dort sind alle Sprachversionen verfügbar. Die rechtlich verbindlichen Label-Grafiken (Anhang I & II) finden sich direkt in der DVO (EU) 2025/1960 auf EUR-Lex.
Fazit
Das Gewährleistungslabel ist neu, aber die dahinterstehenden Verbraucherrechte sind es nicht. Die EU schafft jetzt einheitliche Transparenz — und klaren Handlungsbedarf für Händler. Online-Shops brauchen technische Anpassungen, stationäre Händler physische Materialien. Wer beides frühzeitig umsetzt, ist auf der sicheren Seite und vermeidet teure Abmahnungen.
Haben Sie Fragen zur technischen Umsetzung der neuen EU-Label-Pflichten in Ihrem Online-Shop? Unser Team bei eazyCode hilft Ihnen unverbindlich weiter — wir antworten innerhalb von 24 Stunden.

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